Bus-Führerschein in Gütersloh

Es ist Vertrauenssache etwas zu erwerben, dass ein Leben lang Bestand haben soll. Unsere Fahrschule mit dem Hauptstandort in Gütersloh steht Ihnet bei Ihrem Erwerb der Führerscheinklassen D/DE oder D1/D1E als zuverlässiger Partner zur Seite!

Seit bereits drei Generationen bilden wir Busfahrer aus. Dabei fällt es uns leicht ihnen eine Betreuung zu bieten, die nicht nur von Lerninhalten, sondern auch von Erfahrungen aus der Praxis eines Omnibusbetriebes geprägt ist. 

Zusätzlich zu unseren Klasse D/DE-Fahrzeugen für die praktische Ausbildung, stehen Ihnen selbstverständlich auch unsere neuesten Reiseomnibusse zum »Anfassen« zur Verfügung. 

Bus-Fahrer
Ein Beruf mit Zukunft

Aufgrund des rückläufigen Bevölkerungswachstums (demographischer Wandel) bei gleichzeitig erhöhtem Bedarf an Fahrpersonal, bietet der Beruf "Kraftfahrer im Personenverkehr" beste Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt. 

Das breite Anforderungsprofil dieser Branche verlangt nach gut ausgebildetem Personal mit vielfältigen Kompetenzfeldern.

Wer sollte den Bus-Führerschein machen?

Personen (m/w/d), die bereit sind, Flexibilität zugunsten eines sicheren Arbeitsplatzes aufzubringen und ein Grundinteresse für den Kraftfahrer-Beruf mitbringen. 

Bus-Führerschein
Welche Mindesvoraussetzungen muss man erfüllen?

Die Mindesvoraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und/oder DE bzw. Bus mit oder ohne Anhänger ist eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B. 

Des Weiteren sollten Sie mindestens 24 Jahre alt sein, das Interesse am Berufsbild haben und natürlich körperlich sowie geistig "fit" sein! Die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E dürfen Sie im Alter von 21 Jahren erwerben. 

Befinden Sie sich in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer, dürfen Sie bereits ab 18 Jahren im Rahmen dieser Ausbildung einen fahren.

Was kostet mich der Bus-Führerschein?

Vermeintlich preiswerte Angebote können sich als unkalkulierbare Kostenfallen entpuppen! Die Führerscheinausbildung ist eine auf die individuellen Fähigkeiten jedes einzelnen Bewerbers abgestimmte Leistung, die einen nachhaltigen Nutzen erzeugen soll.

Die ausbildende Fahrschule ist sowohl moralisch als auch per Gesetz dazu verpflichtet, den Fahrschüler gewissenhaft auszubilden. Dieses sollte auch in der Kostenstruktur vorab nachvollziehbar sein. Deshalb können sogenannte Pauschalangebote nicht seriös sein, da sie den Stärken und Schwächen eines Einzelnen nicht gerecht werden.

Wir beraten Sie gerne ganz persönlich und individuell, damit Ihrer Fahrausbildung keine unerwarteten Überraschungen drohen. 


Bus-Führerschein
Was wird für den Führerscheinantrag benötigt?

Bevor Sie mit der eigentlichen Führerscheinausbildung beginnen, müssen Sie sich für eine Fahrschule Ihrer Wahl entscheiden und sich als Fahrschüler registrieren bzw. anmelden.

Die Fahrschule wird im nächsten Schritt alle für Ihren Führerscheinantrag benötigten Unterlagen für Sie zusammenstellen. Neben dem Antragsformular der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, müssen Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (gem. Anlagen 5 & 6 Fahrerlaubnisverordnung) eine Bescheinigung über die Untersuchung der körperlichen Eignung sowie des Sehvermögens vorlegen. Auch muss der sog. Leistungstest ( gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung) der Führerscheinstelle mitvorgelegt werden. 

Darüberhinaus wird eine Kopie des aktuellen Führerscheins sowie des Personalausweises von Ihnen benötigt. 

Ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie die Bescheinigung über eine Schulung in Erster Hilfe mit einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten werden dem Führerscheinantrag ebenfalls mit beigefügt.

 

 Untersuchungen für Bus-Fahrer

 Als Kraftfahrer/-in im Personenverkehr (Bus-Fahrer) müssen Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (gemäß Anlagen 5 & 6 Fahrerlaubnisverordnung) eine Untersuchung der körperlichen Eignung sowie des Sehvermögens nachweisen. 

 

Leistungstest
bzw. Reaktionstest

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E, D/DE sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen besondere Anforderungen hinsichtlich der

- Reaktionsfähigkeit
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung

erfüllen.

Dabei ist der Leistungstest (gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung) so angelegt, dass sie von gesunden Bewerbern ohne Vorbereitung erfolgreich absolviert werden kann.

Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine Terminreservierung? Rufen Sie uns doch an! 

Sowohl die proffesionellen Passfotos als auch eine Erste Hilfe Schulung, können bei uns in der Fahrschule Gehle in Gütersloh mitgemacht werden. Unser Wunsch ist es, unseren Kunden stets einen RUND-UM-SERVICE zu gewährleisten!

Der § 19 der Fahrerlaubnisverordnung verlangt als Zugangsvoraussetzung für eine Führerscheinersterteilung den Erwerb dieser Erste-Hilfe-Bescheinigung. 

Sie ist weiterhin verwendbar für sämtliche Erweiterungsklassen. Eine Auffrischung ist gesetzlich nicht notwendig, jedoch empfehlenswert!

Folgende Themen werden in unserer Schulung behandelt:

  • Helfen und Absichern bei Unfällen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen (stabile Seitenlage sowie die Wiederbelebung)
  • AED (Automatisierter Externer Defibrillator)
  • zahlreiche praktische Übungseinheiten

Zusätzlich erhalten unsere Kursteilnehmer den Sehtest gem. § 12 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung sowie die profissionellen biometrischen Passbilder gratis dazu!

Bei uns in der Fahrschule haben Sie in regelmäßigen Abständen die Gelegenheit, Ihre professionellen Passbilder machen zu lassen.

Unser Fotograf wird dazu in unsere Hauptstelle (Nikolaus-Otto-Str. 3 in GT) bestellt und knippst Ihre Fotos!

Telefonische Voranmeldung erwünscht. 

Pflichtstunden in Theorie und Praxis
- Führerscheinklassen D1/D1E & D/DE -

Wer zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung zugelassen werden möchte, muss zuvor eine vom Gesetzgeber vorgschriebene Anzahl an Pflichtstunden in Theorie- sowie Praxisstunden absolvieren.

Am abendlichen Theorieunterricht können Sie aktuell 5 Mal in der Woche teilnehmen. Aktuelle Unterrichtsthemen können unserem Stundenplan entnommen werden. Parallel werden Sie aber bereits auch für die Praxisstunden miteingeplant. Unsere Fahrlehrer nehmen zwecks Termininierung Kontakt zu Ihnen auf. 

Theoretische Prüfung
- Führerscheinklassen D1/D1E & D/DE - 


Fahren Lernen Max ist ein innovatives Lerntool mit dem Sie auf die bevorstehende theoretische Prüfung bestens vorbereitet werden.

Die Terminierung und Buchung einer theoretischen Prüfung erfolgt ausschließlich über die Verwaltung der Fahrschule Gehle. 

Sie sind fit in der App (FahrenLernenMax), haben Ihre Theorieunterrichte zusammen und Ihr Prüfauftrag seitens des TÜV Nord ist bereits erteilt? Dann kontaktieren Sie uns zeitnah!

Praktische Prüfung
- Führerscheinklassen D1/D1E & D/DE -

Unsere Fahrlehrer sind erfahren, verlässlich sowie darauf fokussiert Sie zu einem sicheren Verkehrsteilnehmer auszubilden. Sobald Sie fertig ausgebildet sind, wird Ihr Fahrlehrer auch den Termin für die praktische Prüfung mit Ihnen besprechen. Dank Ihrem Einsatz und Fleiß sowie unserer Erfahrung klappt die Prüfung ganz bestimmt!

Und sollten dennoch Unklarheiten entstehen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

EU-Berufskraftfahrer im Personenverkehr

Der Führerschein allein reicht leider nicht mehr aus um gewerblich fahren zu dürfen! Um einen europaweit einheitlichen Mindeststandard für die Qualifikation von Lkw- und Busfahrern zu gewährleisten, müssen sich diese einer Grundqualifikation unterziehen, die über die Führerscheinausbildung hinausgeht.

Folgende Möglichkeiten für den Erwerb einer solchen Qualifikation stehen Ihnen dabei wahlweise zur Verfügung:

Option#1: beschleunigte Grundqualifikation (bGQ)
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK.

Option#2:  Grundqualifikation (GQ)

Bei der Grundqualifikation muss der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK):


eine theoretische Prüfung von 240 Minuten, bestehend aus  

  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • einer Erörterung von Praxissituationen

und eine praktische Prüfung von 210 Minuten, bestehend aus 

  • Fahrprüfung – 120 Minuten
  • praktischer Prüfungsteil – 30 Minuten
  • Prüfung kritischer Fahrsituationen – max. 60 Minuten

ablegen.

Gesetzlich geregelte Weiterbildung
für Berufskraftfahrer

Alle Bus-Fahrer sind dazu verpflichtet, spätestens alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.

Führerscheinverlängerung

Bus-Fahrer müssen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ihren Führerschein verlängern lassen. Sind Sie ohne eine gültige Fahrerlaubnis dennoch unterwegs, drohen hohen Geldstrafen! 

Wir informieren Sie gerne telefonisch darüber, welche Unterlagen für die Führerscheinverlängerung benötigt werden und was es sonst noch zu beachten gilt.

Bildungsgutschein uvm.

Es gibt eine einfache Wahrheit: Wenn Sie an sich glauben, können Sie Großes erreichen!  Qualifizierungen im Kraftverkehrsgewerbe eröffnen neue berufliche Chancen. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten per Bildungsgutschein oder einer Kostenübernahme. 

Wir beraten Sie gerne individuell diesbezüglich! Sichern Sie sich noch heute Ihren persönlichen Termin für ein solches Beratungsgespräch!

Unsere Kunden

Wir sind erfahren, verlässlich sowie jederzeit auf gute Ergebnisse fokussiert und wissen es zu schätzen, mit großartigen Kunden zusammenzuarbeiten.

Überzeugen Sie sich selbst!