Untersuchungen für Kraftfahrer - LKW und Bus

Als Kraftfahrer im Güter- bzw. Personenverkehr müssen Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (gemäß Anlagen 5 & 6 Fahrerlaubnisverordnung) eine Untersuchung der körperlichen Eignung sowie des Sehvermögens nachweisen.

Ärztliche Untersuchung - Was wird untersucht?

Untersuchung der körperlichen Eignung

Die Untersuchung der körperlichen Eignung (gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung) besteht aus mehreren Teilen. 

Als erstes findet eine Befragung zu eventuellen Erkrankungen (auch zu den von Familienangehörigen, zwecks Erbkrankheiten) statt. Es folgen eine Blutdruckmessung, die Blutzuckermessung sowie die allgemeine körperliche Untersuchung. Im Anschluss wird auch noch der Urin mittels Teststreifen überprüft.

Augenärztliches Gutachten

Für das augenärztliche Gutachten (gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung) müssen an einem Sehtestgerät werden die Tagessehschärfe und das räumliche (Stereo-) Sehvermögen getestet werden. Die Testung des Farbsehvermögens erfolgt mittels Farbsehtafeln, auf denen Sie Zahlen erkennen müssen.

Bei Hinweisen auf eine eventuelle Sehschwäche etc., wird der Bewerber ggf. für weitere Untersuchungen an einen Augenarzt verwiesen.

Der untersuchende Arzt

Unser Betriebsarzt, Herr Dr. Frynas ist ein Experte auf seinem Gebiet und führt die Untersuchungen für Kraftfahrer (LKW und Bus) seit über 25 Jahren in Gütersloh durch. Sympatisch, kompetent und stets freundlich - Unser Arzt freut sich darauf, Sie kennen zu lernen!

Dauer der Untersuchung


Wir haben die einzelnen Abläufe in den Untersuchungen so perfektioniert, dass diese aktuell nur 20 bis 30 Minuten dauern!

Wartezeiten vor der Untersuchung

Dank einer guten Planung und der vorherigen Vorbereitung der einzelnen Untersuchungen, kann jeder Kunde ohne Wartezeiten seinen Termin in Anspruch nehmen!

Untersuchung in der Muttersprache

Mittlerweile ist es möglich, dass unsere Kunden Unterstützung in Ihrer Muttersprache (aktuell in russisch, polnisch oder englisch) während der Untersuchungen erhalten.

Kosten der Untersuchung


Eine Untersuchung der körperlichen Eignung sowie des Sehvermögens für Kraftfahrer im Güter- bzw. Personenverkehr (gemäß Anlagen 5 & 6 Fahrerlaubnisverordnung) kostet aktuell nur 125 Euro. Hierbei handelt es sich um ein Spezialangebot!


Führerschein verlängern - Was zu beachten ist

Wer muss den Führerschein verlängern lassen?

Seit bereits 2013 haben alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E grundsätzlich verlängern lassen.

Wann muss der Führerschein verlängern werden?

Ihr EU-Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. Als Inhaber eines Bus– oder Lkw-Führerscheins müssen Sie diesen alle 5 Jahre verlängern lassen. Für die Fahrer in C1 und C1E gilt das allerdings erst ab dem 50sten Lebensjahr.

Was ist für die Verlängerung des Führerscheins nötig?

Für die Verlängerung des EU-Führerscheins werden ein aktuelles (biometrisches) Passbild, die Kopie von Ihrem Personalausweis (Vorder- und Rückseite) und der alte Führerschein benötigt. 

Darüberhinaus brauchen Lkw– und Busfahrer eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens und die körperliche sowie die geistige Eignung.

Weitere Regelungen für Berufskraftfahrer?

Neben der Führerscheinverlängerung für Lkw-Fahrer gibt es zudem eine weitere Regelung. Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQV) schreibt vor, dass rückwirkend nach fünf Jahren mindestens 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden müssen.

Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierunsgnachweis (FQN) die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl 95 und weist damit eine beschleunigte Grundqualifikation nach.

Die Umstellung gilt in allen deutschen Bundesländern, soll die verschiedenen Nachweismöglichkeiten in Europa reduzieren und das Grenzgänger-Problem lösen. Der FQN hat das Scheckkarten-Format und muss vom Fahrer bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden. Diese veranlasst dann wie beim Personalausweis die Produktion und Personalisierung des FQN.

Die Inhalte umfassen drei große Sachgebiete, welche genau in der BKrFQV definiert sind. Die komplett durchgeführte Weiterbildung wird durch die Kennzahl 95 in Spalte zehn des FQN hinter der betreffenden Fahrerlaunisklasse dokumentiert. Sollten zum Stichtag keine oder unvollständige Weiterbildungen durchgeführt worden sein, drohen sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmen empfindliche Strafen.

Weitere Informationen können unserem Flyer entnommen werden.

Leistungstest für Busfahrer

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E, D/DE sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen (gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung) besondere Anforderungen hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung und der Aufmerksamkeitsleistung erfüllen.


Dabei ist der Leistungstest so angelegt, dass sie von gesunden Bewerbern ohne Vorbereitung erfolgreich absolviert werden kann.

Wir sind ganz in Ihrer Nähe

Die Untersuchung findet direkt bei uns in der Fahrschule Gehle in Gütersloh statt. Hierfür ist ein spezieller Untersuchungsraum für Sie eingerichtet!

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